Verkündung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026

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Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters

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Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Entwickeln und Erstellen einer Strategie für die langfristige treibhausgasneutrale, möglichst fossilfreie, kostengünstige und sichere Wärmeversorgung für die Kommunen. Der kommunale Wärmeplan soll den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven der zukünftigen Wärmeversorgung unter Betrachtung aller möglichen zur Verfügung stehenden Energieträgern und Technologien aufzeigen.

Hintergrund: In Deutschland wird bis zum Jahr 2045 (Bayern 2040) die Klimaneutralität angestrebt. Das rechtlich bindende Ziel der Klimaneutralität gilt auch für die Wärmeversorgung. Das heißt konkret, innerhalb der kommenden Jahre muss die Wärmeversorgung in jeder Kommune auf der Basis von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme erfolgen. 

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Wichtige Links

  1. Verbraucherservice Bayern – Energieberatung

Anbieterunabhängige Verbraucheraufklärung.

Sie planen Ihr Haus zu sanieren, um weniger Energiekosten zu bezahlen? Sie wollen die Heizung tauschen und dafür Förderung bekommen? Sie möchten erneuerbare Energien nutzen? Ihre Energieabrechnung kommt Ihnen zu hoch vor? In Ihrer Wohnung gibt es Probleme mit Feuchte und Schimmel?

Zu all diesen Fragen und vielen weiteren geben Ihnen unsere Energieberater*innen gerne qualifizierte Auskunft und individuelle Empfehlungen für Ihr Zuhause. Die anbieterunabhängige Beratung findet in ausgewählten VSB-Beratungsstellen, an einem unserer Stützpunkte oder - falls erforderlich - bei Ihnen zu Hause statt.

https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung

  1. C.A.R.M.E.N. e.V. – „unabhängiges Kompetenzzentrum u.a. für Energiethemen

Veranstaltungskalender:

https://www.carmen-ev.de/c-a-r-m-e-n-veranstaltungskalender/

Webinar Termine:

17.September 2025 „Dynamische Stromtarife“:

https://www.carmen-ev.de/events/c-a-r-m-e-n-webseminar-dynamische-stromtarife/

23.September 2025 „Hybride Heizsysteme fürs Eigenheim: Holz plus Wärmepumpe & Sonne”

https://www.carmen-ev.de/events/c-a-r-m-e-n-webseminar-hybride-heizsysteme-fuers-eigenheim-holz-waermepumpe-sonne/

24.September 2025 „Erdwärme – warm im Winter, kühl im Sommer”

https://www.carmen-ev.de/events/c-a-r-m-e-n-webseminar-erdwaerme-warm-im-winter-kuehl-im-sommer-2/ 

02.Oktober 2025 „Energiesparen im Alltag“

https://www.carmen-ev.de/events/c-a-r-m-e-n-webseminar-energiesparen/

08.Oktober 2025 „Wärmepumpe trifft Photovoltaik – Heizen mit Erneuerbaren Energien”

https://www.carmen-ev.de/events/c-a-r-m-e-n-webseminar-waermepumpe-trifft-photovoltaik-heizen-mit-erneuerbaren-energien-3/

21.Oktober 2025 „Energetische Gebäudemodernisierung – Gebäudehülle“

https://www.carmen-ev.de/events/c-a-r-m-e-n-webseminar-energetische-gebaeudemodernisierung-gebaeudehuelle/ 

22.Oktober 2025 „Energetische Gebäudemodernisierung – Heizen mit Holz und Wärmepumpe“

https://www.carmen-ev.de/events/heizen-mit-holz-und-warmepumpe/ 

23.Oktober 2025 „Energetische Gebäudemodernisierung – Split-Klimageräte, Infrarotheizungen und Co.”

https://www.carmen-ev.de/events/energetische-gebaudemodernisierung-splitklimagerate-infrarotheizungen-und-co/

  1. Energieatlas Bayern: 

Ein sehr hilfreiches Informationsportal mit interaktiven Karten zum Thema Energiewende. Egal Privatpersonen, Kommunen oder Unternehmen, alle finden auf dieser Seite Informationen, mit denen sie die Energiewende vor Ort vorantreiben können. Der Energie-Atlas Bayern wurde unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie entwickelt.

www.energieatlas.bayern.de

 
 

 


Gründachportal für den Landkreis Ansbach

Mithilfe des Gründachportals wird die Eignung Ihres Gebäudes für eine Dachbegrünung ermittelt. Dabei werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt: Einstrahlung, Verschattung und Neigung. So lässt sich mit nur einem Klick herausfinden, ob das eigene Dach für eine Begrünung in Frage kommt. Die Ergebnisse stehen anschließend zum Speichern und Ausdrucken bereit. Um interessierten Gebäudeeigentümern die Handhabung des Gründachportals zu erklären, bietet das Landratsamt Ansbach einen Online-Workshop am Montag, den 27. April 2026 um 17:30 Uhr an. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unter www.landkreis ansbach.de (Stichwort „Gründach“), per E-Mail an klimaschutz@landratsamt-ansbach.de oder telefonisch unter 0981 468-1030 möglich. Sie bekommen kurz vor der Veranstaltung den Link und die Einwahldaten per Mail zugeschickt. Weitere Informationen sind unter www.klimaschutz-landkreis-ansbach.de zu finden.

 
 


 

Hebesätze angepasst

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Hebesätze für die Grundsteuer angepasst. Zur Entscheidungsfindung hatte Kämmerer Stefan Beyerlein eine Liste mit den bisherigen Einnahmen vorbereitet. Leider sind diese Werte nicht einfach vergleichbar da aktuell noch von etwa 10% der Grundstückseigentümer keine Meldung vorliegt und laut Aussage des Finanzamtes davon auszugehen ist, das etwa 15% der veranlagten Grundstücke fehlerhaft sind. Weitere Schwierigkeiten bei dem Vergleich liegen darin dass die gemeindlichen Grundstücke in der neuen Darstellung mit aufgenommen wurden und landwirtschaftliche Anwesen zum Teil aus der Grundsteuer A entnommen wurden und der Grundsteuer B zugeteilt wurden. Trotz all dieser Unsicherheiten ist der Gemeinderat verpflichtet die Hebesätze für das kommende Jahr festzulegen. Nach langer Diskussion wurde der Hebesatz B von 340 auf 220 Prozentpunkte gesenkt und der Hebesatz A von 340 auf 420 Prozentpunkte angehoben. Dies führt nach aktueller Berechnung zu einer minimalen Erhöhung der Einnahmen, allerdings liegen wir damit mit beiden Hebesätzen unter dem Durchschnitt im Landkreis Ansbach. Auf Grund der herrschenden Unsicherheiten ist eine Nachberechnung am Ende des kommenden Jahres aber definitiv erforderlich. Die Auswirkungen auf den Einzelnen können natürlich höchst unterschiedlich sein da die Festlegung des Messbetrages hier ausschlaggebend ist. Diesen legt allerdings nicht die Gemeinde sondern das Finanzamt fest. Falls Sie der Meinung sind das dieser fehlerhaft ist wenden sie sich deshalb bitte an das Finanzamt in Ansbach. Bei grundsätzlichen Fragen dürfen sie sich natürlich gerne in der Verwaltung melden.



 


Anpassung der Abwassergebühren

Dem Gemeinderat wurde in der Augustsitzung die finanzielle Situation der Entwässerungseinrichtung vorgetragen. Diese weißt ein erhebliches Defizit, im noch laufenden Kalkulationszeitraum, auf. Um diesem Umstand entgegen zu wirken und den Fehlbetrag nicht unkontrolliert ansteigen zu lassen hat der Gemeinderat eine Erhöhung der Abwassergebühren um 0,50€/m² ab Januar 2025 beschlossen. Diese Maßnahme ist auch deshalb nötig da rechtlich die Entwässerungseinrichtungen einer Kommune kostendeckend betrieben werden müssen.


E-Carsharing


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Schulumbau und Neubau

 

In der Oktobersitzung wurde dem Gemeinderat der aktuelle Stand der Planung zur Baumaßnahme, Modernisierung und nötigen Erweiterung der Grundschule, vorgestellt. Die Entwürfe wurden nach den Vorgaben des Raumprogramms der Regierung erstellt und sind mit dieser auch soweit abgesprochen worden. Eine Schwierigkeit stellt dabei die Integration der Vorgaben in das vorhandene Gebäude dar. Nach längeren Verhandlungen mit den verantwortlichen Stellen wurde einer Doppelnutzung der Räumlichkeiten, Schule und Ganztagesbetreuung, zugestimmt. Als nächstes wird eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, diese wird für die Zuschussanträge benötigt. Da während der Bauzeit, voraussichtlich vom Sommer 2023 bis zum Frühjahr 2026, eine Benützung des Schulgebäudes nicht möglich ist wird für die Dauer der Bauarbeiten der Unterricht in speziellen und dafür geeigneten Containern stattfinden. Als geeigneter Standort hierfür wurde der Festplatz hinter der Mönchswaldhalle ausgewählt. Dieser bietet mehrere Vorteile. Zum einen ist die benötigte Infrastruktur, Strom, Wasser und Kanal vorhanden und zu anderen kann die Mönchswaldhalle mit genutzt werden. Wir hoffen dass die entsprechenden behördlichen Genehmigungen entsprechend erfolgen um zügig mit der Umsetzung beginnen zu können.

Entwurf Grundriss: