Stellenanzeige

 

Die Gemeinde Mitteleschenbach sucht

zum 01.September 2025 für die Grundschule       

eine Mittags- und Hausaufgabenbetreuung (m/w/d)

(die Arbeitszeit beträgt 21 Stunden/Woche

= 17,5 bezahlte Wochenstunden, wegen. Ferien)

Die Stelle ist auf 2 Jahre befristet.

Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit

sind erwünscht. Vergütung erfolgt nach TVöD.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis 25. April 2025

an die Gemeinde Mitteleschenbach.
Bgm. Stefan Bußinger steht Ihnen gerne für weitere
Auskünfte zur Verfügung.

Rathaus Tel. 09871/501

Email: gemeinde@mitteleschenbach.de
Rathausstr. 2, 91734 Mitteleschenbach

 




 

Hebesätze angepasst

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Hebesätze für die Grundsteuer angepasst. Zur Entscheidungsfindung hatte Kämmerer Stefan Beyerlein eine Liste mit den bisherigen Einnahmen vorbereitet. Leider sind diese Werte nicht einfach vergleichbar da aktuell noch von etwa 10% der Grundstückseigentümer keine Meldung vorliegt und laut Aussage des Finanzamtes davon auszugehen ist, das etwa 15% der veranlagten Grundstücke fehlerhaft sind. Weitere Schwierigkeiten bei dem Vergleich liegen darin dass die gemeindlichen Grundstücke in der neuen Darstellung mit aufgenommen wurden und landwirtschaftliche Anwesen zum Teil aus der Grundsteuer A entnommen wurden und der Grundsteuer B zugeteilt wurden. Trotz all dieser Unsicherheiten ist der Gemeinderat verpflichtet die Hebesätze für das kommende Jahr festzulegen. Nach langer Diskussion wurde der Hebesatz B von 340 auf 220 Prozentpunkte gesenkt und der Hebesatz A von 340 auf 420 Prozentpunkte angehoben. Dies führt nach aktueller Berechnung zu einer minimalen Erhöhung der Einnahmen, allerdings liegen wir damit mit beiden Hebesätzen unter dem Durchschnitt im Landkreis Ansbach. Auf Grund der herrschenden Unsicherheiten ist eine Nachberechnung am Ende des kommenden Jahres aber definitiv erforderlich. Die Auswirkungen auf den Einzelnen können natürlich höchst unterschiedlich sein da die Festlegung des Messbetrages hier ausschlaggebend ist. Diesen legt allerdings nicht die Gemeinde sondern das Finanzamt fest. Falls Sie der Meinung sind das dieser fehlerhaft ist wenden sie sich deshalb bitte an das Finanzamt in Ansbach. Bei grundsätzlichen Fragen dürfen sie sich natürlich gerne in der Verwaltung melden.



 



 


Anpassung der Abwassergebühren

Dem Gemeinderat wurde in der Augustsitzung die finanzielle Situation der Entwässerungseinrichtung vorgetragen. Diese weißt ein erhebliches Defizit, im noch laufenden Kalkulationszeitraum, auf. Um diesem Umstand entgegen zu wirken und den Fehlbetrag nicht unkontrolliert ansteigen zu lassen hat der Gemeinderat eine Erhöhung der Abwassergebühren um 0,50€/m² ab Januar 2025 beschlossen. Diese Maßnahme ist auch deshalb nötig da rechtlich die Entwässerungseinrichtungen einer Kommune kostendeckend betrieben werden müssen.



 


E-Carsharing


Schulumbau und Neubau

 

In der Oktobersitzung wurde dem Gemeinderat der aktuelle Stand der Planung zur Baumaßnahme, Modernisierung und nötigen Erweiterung der Grundschule, vorgestellt. Die Entwürfe wurden nach den Vorgaben des Raumprogramms der Regierung erstellt und sind mit dieser auch soweit abgesprochen worden. Eine Schwierigkeit stellt dabei die Integration der Vorgaben in das vorhandene Gebäude dar. Nach längeren Verhandlungen mit den verantwortlichen Stellen wurde einer Doppelnutzung der Räumlichkeiten, Schule und Ganztagesbetreuung, zugestimmt. Als nächstes wird eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, diese wird für die Zuschussanträge benötigt. Da während der Bauzeit, voraussichtlich vom Sommer 2023 bis zum Frühjahr 2026, eine Benützung des Schulgebäudes nicht möglich ist wird für die Dauer der Bauarbeiten der Unterricht in speziellen und dafür geeigneten Containern stattfinden. Als geeigneter Standort hierfür wurde der Festplatz hinter der Mönchswaldhalle ausgewählt. Dieser bietet mehrere Vorteile. Zum einen ist die benötigte Infrastruktur, Strom, Wasser und Kanal vorhanden und zu anderen kann die Mönchswaldhalle mit genutzt werden. Wir hoffen dass die entsprechenden behördlichen Genehmigungen entsprechend erfolgen um zügig mit der Umsetzung beginnen zu können.

Entwurf Grundriss: